Wer kann auf TWINO investieren?

TWINO bietet Investitionsmöglichkeiten sowohl für Privatpersonen (natürliche Personen) als auch für juristische Personen an, die die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Individuelle Investoren
Um als Einzelperson zu investieren, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ein EU-/EWR-Bürger, mindestens 18 Jahre alt sein und die volle Rechtsfähigkeit besitzen, um bindende Vereinbarungen einzugehen.

  • Ein laufendes Konto (Zahlungskonto) in Ihrem Namen bei einem Kreditinstitut, einem E-Geld-Institut oder einem Zahlungsdienstleister haben, das in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) registriert ist.

  • Während des Registrierungsprozesses genaue und wahrheitsgemäße Informationen bereitstellen und diese während der Laufzeit der Vereinbarung aktualisieren.

  • Nicht insolvent, in Konkurs oder in Liquidationsverfahren sein und keinerlei rechtlichen Beschränkungen oder Unfähigkeiten unterliegen, die Sie daran hindern würden, Vereinbarungen einzugehen.

Diese Anforderungen gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und ermöglichen es TWINO, Ihre Investitionen sicher und effizient zu verarbeiten.

Juristische Personen-Investoren
Sie können auch über ein Unternehmen oder eine andere juristische Person investieren, vorausgesetzt, dass:

  • Die Einrichtung gemäß den Gesetzen ihrer Gerichtsbarkeit innerhalb der EU/EWR ordnungsgemäß gegründet und registriert ist.

  • Ein rechtlich bevollmächtigter Vertreter den Registrierungsprozess im Namen der Einrichtung abschließt.

  • Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorgelegt und auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Wenn Sie Fragen haben oder während des Prozesses auf Probleme stoßen — oder auch wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen —, zögern Sie nicht, sich an unser Kundenserviceteam unter [email protected] zu wenden, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

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