Muss ich Steuern aus dem erworbenen Gewinn zahlen?

Bei Zinszahlungen an Steuerausländer ist der Emittent von Wertpapieren verpflichtet, zum Zeitpunkt der Zahlung Quellensteuer einzubehalten. Der Standardsteuersatz in Lettland beträgt 20 %, aber für Steueransässige eines anderen Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR – bestehend aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) beträgt der Quellensteuersatz 5 %. Sie sind weiterhin verpflichtet, Ihr Einkommen bei Ihrer örtlichen Steuerbehörde zu melden, und die zu zahlende Steuer sollte um den einbehaltenen Betrag reduziert werden. Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Steuerbehörde.

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